Allgemeine Geschäftsbedingungen von IS-Druck, Ingo Schmitt Digitale Großformatdrucke
1. Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf deren
Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich
widersprechen.Abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Rechte des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag sind nicht
übertragbar.
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berühren nicht die Gültigkeit des Vertrages.
Wir speichern im Rahmen der Geschäftsverbindung erforderliche personenbezogene Daten gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, auch Angaben der Lieferwerke, sind nur verbindlich, wenn dies zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich vereinbart wird.
Eine Nachprüfung durch uns muss nicht erfolgen. Soweit uns der Kunde Maße, Muster oder Vorlagen oder dergleichen übergibt, oder sonstige technische Unterlagen oder Datenträger, sind wir nicht
verpflichtet, diese zu überprüfen. An den zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen und Layouts behalten wir uns das Alleineigentum und Urheberrecht vor. Preise für einzelne Positionen eines
Angebotes haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrages über dieses Angebot.
3. Auftragsbestätigung
Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen unserer Mitarbeiter bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne von § 443 BGB oder
sonstige Garantien liegen nur dann vor, wenn solche von uns ausdrücklich gemacht worden sind.
Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge und Einhaltungen der Maße.
4. Lieferung
Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Teillieferungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie gelten als selbständige Lieferung. Die Wahl des Transportweges und der
Transportmittel bleibt uns vorbehalten, wenn vom Kunden nicht ausdrücklich vorgegeben.
Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mangelfreiheit zu
prüfen. Liefertermin und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer
der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus und Einfuhrverbote, Rohstoff und Energiemangel,
Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des Transportes oder sonstige Umstände gleich, die wir nicht zu vertreten haben, und zwar einerlei, ob sie bei uns, dem Vorlieferanten oder einem
Unterlieferer eintreten. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, können wir vom Vertrag zurückzutreten.
Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen. Sämtliche im Auftrage unseres Kunden auftragsbezogene tätigen Personen sowie
Auftraggeber unseres Kunden gelten als vom Kunden bevollmächtigt, Anweisungen und Erklärungen hinsichtlich des Auftrages uns zu erteilen. Sollte der Auftraggeber von ihm beizustellende Druckdaten
nicht rechtzeitig übergeben oder sind die übergebenen Druckdaten zur Produktion nicht uneingeschränkt verwendbar, so dass sie der Bearbeitung bedürfen, so behalten wir uns das Recht vor, die
Druckdaten, sofern möglich, selbst zu erstellen bzw. zu überarbeiten oder dies von Dritten durchführen zu lassen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, die uns entstehenden Kosten dem Kunden weiter
zu berechnen.
5. Gewährleistung und Haftung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den nachstehenden Bestimmungen.
Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhafte Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem
sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereit zu halten, bzw. uns auf Verlangen zuzusenden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen
schließt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist jedwede Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.
Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, daß die Mängelrüge des Kunden nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei. Die Gewährleistungsfrist beträgt,
sofern nicht im Einzelfall eine längere Gewährleistungsfrist vereinbart wird oder der Hersteller länger gewährleistet, ein Jahr, wenn der Kunde kein Verbraucher ist und zwei Jahre wenn der Kunde
Verbraucher ist und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Keinerlei Gewährleistung übernehmen
wir für Verschleißteile, wenn der Mangel sich als Verschleiß offenbart und der Verschleiß innerhalb der üblichen
Verschleißzeit für das betreffende Teil eingetreten ist. Gewährleistungsarbeiten führen wir grundsätzlich am Erfüllungsort durch. Sollte der Kunde das Kaufobjekt an einen anderen Ort verbracht haben,
so sind wir nicht verpflichtet, die Wartung dort durchzuführen. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm vereinbarte Garantien oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fehler
oder Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren schadhaft kann der Kunde Nacherfüllung verlangen und zwar auf Wahl des Kunden auf Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien
Sachen.
Schlägt die Nacherfüllung oder Ersatzlieferung fehlt, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrage zurücktreten. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche. Wir sind zur
Gewährleistung nicht verpflichtet, solange der Kunde den unter Berücksichtigung eines Mangels
geschuldeten Kaufpreisteil nicht bezahlt hat. Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, oder gebrauchte Ware, wird insoweit unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft.
6. Zahlung
Zahlungsbedingungen:
Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, 10 Tage mit 2% Skonto, 30 Tage ohne Abzug zahlbar. Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum sind mit 8%Punkten über dem jeweiligen Basiszins
der europäischen Zentralbank zu berechnen. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, daß bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoberechnung ist der Nettorechnungsbetrag
nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgebend. Wechsel werden nicht angenommen. Schecks werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre
Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Kunden über die
Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung anzurechnen. Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfristen und sonstigem vertragswidrigen Verhalten unseres Kunden sind wir berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, Sicherheiten zu fordern, gestellte Sicherheiten zu verwerten, alle
ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.
Weiterhin Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum von mindestens 8 % Prozentpunkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
Veränderungen in der Inhaberschaft, der Geschäftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände sowie Anschriftenänderungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Derartige Veränderungen in der Person oder den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden berechtigen uns nach unserer Beurteilung und Wahl. Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder
gestundeter Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen. Dies gilt auch für hereingenommene Wechsel, bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung der bestehenden
Verträge zu verweigern. Unseren Kunden bleibt stets der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem
Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Auftraggebers gegen
Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstiger Schäden zu versichern, sofern nicht der Auftraggeber
selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand
weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen
Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich hierüber zu benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach Mahnung den Liefergegenstand abzuholen, der Auftraggeber ist zur Herausgabe
verpflichtet.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unseres Unternehmens, auch wenn wir die Ware auf Wunsch des Kunden versenden. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer
Firma.
Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz unserer Firma ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus unseren Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen uns und unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung eines einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.
9. Werbung
Wir sind berechtigt, an der Kaufsache einen Hinweis auf unser Unternehmen anzubringen. Wir behalten uns vor, zu Archivierungszwecken und zur eigenen Werbung die verkauften Sachen in unseren
Werbemedien abzubilden sowie mit der Geschäftsverbindung zum Käufer zu werben.
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